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1.
Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und
Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des
Auftrags - schriftlich oder
mündlich - veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung
auf seinen Wunsch an
einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem Dritten für
den Rechnungsbetrag.
Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines
Dritten, so ist der
Auftragnehmer bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich
hinzuweisen. Es besteht für
den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des
Auftragübermittlers zu
überprüfen
2.
Für den Auftragnehmer besteht die
Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung
nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.
Die Auftragsbestätigung
kann auch als verbindliche Offerte per Mail geschickt werden.
Zusätzliche, nachträgliche Leistungen werden in REGIE
verrechnet!
3.
Werden innerhalb der Aufträge auf
Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache
verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechten
Dritter, dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit
der Inhalt bestellter
Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstösst. Ist dies der
Fall, haftet der Auftraggeber
für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. SUISA, GEMA
oder andere Rechte
sind nicht übertragbar. Die notwendigen Formulare für die
Abklärung und Registrierung
ihrer Musiktitel finden Sie auch auf unserer Homepage. Sie
stehen Ihnen gratis zum
Download zur Verfügung
4.
Haftung für zurückgebliebenes Ton- und
Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des
Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach
Rechnungslegung
übernommen werden
5.
Für Bearbeitungsschäden an fremden
Tonband- und Videoaufzeichnungen haftet der
Auftraggeber bis zum Materialwert des Trägermaterials
6.
Überlässt der Auftraggeber zu
Bearbeitung, Vorführung o.a. unwiederbringliche oder
schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das
Risiko, ggfs. auch der
Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und
auch die Veranlassung der
Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber
7.
Dem Auftraggeber ist freigestellt, eine
kostenlose Überprüfung der vom Auftragnehmer
bearbeiteten Tonbänder oder Kopien auf Ton-Qualität,
Laufeigenschaften etc. im Hause und
auf den Apparaturen des Auftragnehmers oder mitgebrachten
eigenen Apparaten vor der
Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen
8.
Beanstandungen, die sich nach Lieferung
auf fremden Anlagen ergeben, können nur
anerkannt werden, wenn dem Auftragnehmer grobe Fehler gegenüber
den
branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind
9.
Insbesondere das Einlegen von Ton- oder
Bildaufzeichnungen in Vorrichtungen zur
automatischen Endlosvorführung geschieht seitens des
Auftragnehmers ohne jede Gewähr
für Laufeigenschaften und Störanfälligkeit bei späteren
Vorführungen außerhalb des
Hauses. Für Schäden und Schädigungen, die aus solchen
Laufeigenschaften abgeleitet
werden können, haftet der Auftragnehmer nicht, wenn er Lieferer
oder Vermittler des
Gerätes und Vermittler der werkseitig ausgestellten Garantie ist
10.
Dem Auftraggeber obliegt es, die
Unmissverständlichkeit eines Auftrages durch
Kennzeichnung am zu bearbeitenden Material oder durch
schriftliche Angaben
sicherzustellen
11.
Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B.
Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den
Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Vermittlung von
Sprechern, Darstellern etc.
erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines
Produktions- oder
Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des
Auftraggebers, auch
wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers nicht ausdrücklich
hingewiesen wird. Für
solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt der Auftragnehmer
keinerlei Haftung und
Gewähr
12.
Terminzusagen zu Bearbeitungs- und
Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen
und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die durch
Fremdleistungs-
Betriebe, Kopierwerke, etc. entstehen, übernehmen wir keinerlei
Haftung
13.
Für Verzögerungen, die durch
Verschulden des Auftragnehmers im Ablauf eines
Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser
nur bis zur Höhe der
durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistung.
Fremdleistungen sowie mittelbare
Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen. Wenn keine
besonderen
Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am
Ablieferungstag gültigen Listenpreise
des Auftragnehmers als vereinbart. Preise und Preislisten werden
auf Befragen jederzeit zur
Verfügung gestellt
14.
Sind im Verlaufe einer
Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, d.h.
Leistungen,
die nicht mit den eigenen Geräten und dem eigenen Personal des
Studios durchführbar
sind, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für Qualität,
Pünktlichkeit und Kosten
dieser Leistungen verantwortlich zu machen
15.
Für Ton- und Textschöpfung, die im
Rahmen des Auftrags durch den Auftragnehmer erstellt
oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle
Aufführungsrechte oder
Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen aus diesem
Auftrag oder anderen Aufträgen des Auftraggebers beim
Auftragnehmer, ebenso das
Eigentum am gelieferten Material.
16. Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen. Sie
wird zum
Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen
15A.
Bestellmenge: Die Tonträger werden auf
Hochgeschwindigkeitsrobotern gefertigt, das kann Abweichungen
bei der Fertigung geben. Diese Abweichungen betragen unabhängig
von der produzierten Menge (ab 100 Stück bis 10`000 Stück)
Abweichungen von der bestellten Menge geben. Die Abweichungen
bis 35 Stück (plus oder minus) pro Auftrag geben. Die minus
Menge wird am Rechnungsbetrag abgezogen und die Plusmenge
verrechnet.
17.
Versicherungen für den Versand werden
dem Auftraggeber verrechnet
17A.
Die Zollgebühr wird im Nachhinein dem
Kunden nach dem Erhalt der Rechnung vom Spediteur oder vom
Zollamt in Rechnung gestellt
18.
Porto, für die Lieferung vom Presswerk
in Deutschland zum Studio (zur Qualitätskontrolle)
19.
Sie können die bestellten CD's bei uns
in Murgenthal abholen oder wir werden die CD's mit
einem privaten Postdienst, versichert an Sie weiterleiten und in
Rechnung stellen
20.
Gerichtsstand ist Zofingen, Kanton
Aargau / Schweiz
21.
Wir fördern junge Musiker. Wir arbeiten
zu Gunsten der Musiker zu spezial Konditionen. Dies
sind einmalig abgemachte Beträge und sind für weitere Anlässe /
Veranstaltungen / Aufnahmen
nicht bindend
22.
Wir behalten von jeder CD – Produktion
eine CD im Archiv, wobei die Lagerung durch uns nicht
in Feuerfesten Räumen untergebracht werden. Bei Verlust haftet
das Tonstudio nicht! Für CD's die von Ihnen bei uns lagern, wird
im Schadenfall nur der Materialwert bezahlt
23.
Gibt es produktionelle Verzögerungen
wegen höherer Gewalt, wie Feuer, Krankheit, technisches Versagen
von Anlagen usw. kann das Studio NICHT zum Schadenersatz
verpflichtet werden
24.
Für verloren gegangene Waren beim
Postversand, haftet das Studio nicht
Murgenthal den, 1. Oktober 2006 (ersetzt die vorherige
Versionen) Urs Schneider
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