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James ist immer eine Nasenlänge voraus!  Mail: tonstudio-james.ch  Anfahrt      AGB   Christliche Musik / Kompositionenn

 

 

Tonstudio James, James - Records

Aarburgerstrasse 3

         CH - 4853 Murgenthal             

Telefon: 062 / 926 35 64

Handy:  076 / 546 48 00

 
   
AGB  
     
1.

Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrags - schriftlich oder
mündlich - veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an
einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag.
Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines Dritten, so ist der
Auftragnehmer bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für
den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragübermittlers zu
überprüfen


2.

Für den Auftragnehmer besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung
nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird. Die Auftragsbestätigung
kann auch als verbindliche Offerte per Mail geschickt werden. Zusätzliche, nachträgliche Leistungen werden in REGIE verrechnet!


3.

Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache
verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechten Dritter, dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter
Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstösst. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber
für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. SUISA, GEMA oder andere Rechte
sind nicht übertragbar. Die notwendigen Formulare für die Abklärung und Registrierung
ihrer Musiktitel finden Sie auch auf unserer Homepage. Sie stehen Ihnen gratis zum
Download zur Verfügung


4.

Haftung für zurückgebliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des
Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung
übernommen werden


5.

Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen haftet der
Auftraggeber bis zum Materialwert des Trägermaterials


6.

Überlässt der Auftraggeber zu Bearbeitung, Vorführung o.a. unwiederbringliche oder
schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. auch der
Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der
Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber


7.

Dem Auftraggeber ist freigestellt, eine kostenlose Überprüfung der vom Auftragnehmer
bearbeiteten Tonbänder oder Kopien auf Ton-Qualität, Laufeigenschaften etc. im Hause und
auf den Apparaturen des Auftragnehmers oder mitgebrachten eigenen Apparaten vor der
Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen


8.

Beanstandungen, die sich nach Lieferung auf fremden Anlagen ergeben, können nur
anerkannt werden, wenn dem Auftragnehmer grobe Fehler gegenüber den
branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind


9.

Insbesondere das Einlegen von Ton- oder Bildaufzeichnungen in Vorrichtungen zur
automatischen Endlosvorführung geschieht seitens des Auftragnehmers ohne jede Gewähr
für Laufeigenschaften und Störanfälligkeit bei späteren Vorführungen außerhalb des
Hauses. Für Schäden und Schädigungen, die aus solchen Laufeigenschaften abgeleitet
werden können, haftet der Auftragnehmer nicht, wenn er Lieferer oder Vermittler des
Gerätes und Vermittler der werkseitig ausgestellten Garantie ist


10.

Dem Auftraggeber obliegt es, die Unmissverständlichkeit eines Auftrages durch
Kennzeichnung am zu bearbeitenden Material oder durch schriftliche Angaben
sicherzustellen


11.

Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den
Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Vermittlung von Sprechern, Darstellern etc.
erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder
Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch
wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für
solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung und
Gewähr


12.

Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen
und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die durch Fremdleistungs-
Betriebe, Kopierwerke, etc. entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung

13.

Für Verzögerungen, die durch Verschulden des Auftragnehmers im Ablauf eines
Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser nur bis zur Höhe der
durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistung. Fremdleistungen sowie mittelbare
Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen. Wenn keine besonderen
Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag gültigen Listenpreise
des Auftragnehmers als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Befragen jederzeit zur
Verfügung gestellt


14.

Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, d.h. Leistungen,
die nicht mit den eigenen Geräten und dem eigenen Personal des Studios durchführbar
sind, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten
dieser Leistungen verantwortlich zu machen


15.

Für Ton- und Textschöpfung, die im Rahmen des Auftrags durch den Auftragnehmer erstellt
oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Aufführungsrechte oder
Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem
Auftrag oder anderen Aufträgen des Auftraggebers beim Auftragnehmer, ebenso das
Eigentum am gelieferten Material.
16. Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen. Sie wird zum
Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen

15A.

Bestellmenge: Die Tonträger werden auf Hochgeschwindigkeitsrobotern gefertigt, das kann Abweichungen bei der Fertigung geben. Diese Abweichungen betragen unabhängig von der produzierten Menge (ab 100 Stück bis 10`000 Stück) Abweichungen von der bestellten Menge geben. Die Abweichungen bis 35 Stück (plus oder minus) pro Auftrag geben. Die minus Menge wird am Rechnungsbetrag abgezogen und die Plusmenge verrechnet.


17.

Versicherungen für den Versand werden dem Auftraggeber verrechnet

 

17A.

Die Zollgebühr wird im Nachhinein dem Kunden nach dem Erhalt der Rechnung vom Spediteur oder vom Zollamt in Rechnung gestellt

 


18.

Porto, für die Lieferung vom Presswerk in Deutschland zum Studio (zur Qualitätskontrolle)


19.

Sie können die bestellten CD's bei uns in Murgenthal abholen oder wir werden die CD's mit
einem privaten Postdienst, versichert an Sie weiterleiten und in Rechnung stellen


20.

Gerichtsstand ist Zofingen, Kanton Aargau / Schweiz


21.

Wir fördern junge Musiker. Wir arbeiten zu Gunsten der Musiker zu spezial Konditionen. Dies
sind einmalig abgemachte Beträge und sind für weitere Anlässe / Veranstaltungen / Aufnahmen
nicht bindend
 

22.

Wir behalten von jeder CD – Produktion eine CD im Archiv, wobei die Lagerung durch uns nicht
in Feuerfesten Räumen untergebracht werden. Bei Verlust haftet das Tonstudio nicht! Für CD's die von Ihnen bei uns lagern, wird im Schadenfall nur der Materialwert bezahlt

23.

Gibt es produktionelle Verzögerungen wegen höherer Gewalt, wie Feuer, Krankheit, technisches Versagen von Anlagen usw. kann das Studio NICHT zum Schadenersatz verpflichtet werden

24.

Für verloren gegangene Waren beim Postversand, haftet das Studio nicht

 


Murgenthal den, 1. Oktober 2006 (ersetzt die vorherige Versionen)  Urs Schneider

 

 

 
   
   
   

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  Tonstudio James, Aarburgerstrasse 3, 4853 Murgenthal